Autorecht

Wir waren eine der ersten!
Mittlerweile ist es 7 Jahre her, dass der VW Abgasskandal 2015 öffentlich bekannt wurde. Der VW Konzern manipulierte viele seiner Diesel-Autos so, dass die vorgeschriebenen Abgaswerte auf dem Rollenprüfstand zwar eingehalten werden, die Autos im realen Straßenverkehr aber ein vielfaches an Stickoxyden in die Luft pusten. Autofahrer wurden demnach jahrelang vorsätzlich über die Beschaffenheit ihres Autos belogen.

Dies führte zum einen dazu, dass die Emissionswerte, die europaweit vorgeschrieben sind, nicht eingehalten werden können und Deutschland nun die Klage vor dem europäischen Gerichtshof droht. Zum anderen stellen Stickoxyde eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt dar. Daher hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote für Dieselautos in Innenstädten zulässig sind, um die Belastung der Luft durch Stickoxyde zu reduzieren. Ihnen als Dieselfahrer drohen somit Fahrverbote, die ihre Mobilität erheblich einschränken und die Wertminderung Ihres Fahrzeuges weiter vorantreiben werden.

Der VW-Skandal hat sich aber immer mehr zum Diesel-Abgasskandal entwickelt. Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass nicht nur der VW Konzern geschummelt hat, sondern daneben auch die Marken Audi, Skoda, Seat, Porsche und Mercedes (Daimler AG).

Rechtsanwalt Klüppel hat schon für viele Mandanten Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Das erste Verfahren begann schon 2016.

Ausnahmslos wurde entweder der Kaufpreis erstattet gegen Rückgabe des Fahrzeuges oder aber einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Wertersatzes durchgesetzt.

Wir sind überwiegend lokal tätig, das heißt vor den Landgerichten Osnabrück und Münster bzw. den Berufungsinstanzen des OLG Oldenburg bzw. des OLG Hamm, allerdings auch zunehmend vor anderen Gerichten. Diese Gerichte vertreten einheitlich die Meinung, dass die Hersteller den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben mit der Folge, dass diese Schadensersatz zu leisten haben. Noch nicht entschieden ist die Frage, inwieweit von dem Kaufpreis Gebrauchsvorteile abzuziehen sind und inwieweit der gezahlte Kaufpreis ab Zahlung mit 4 % verzinst werden muss.

Sollten auch Sie mit Ihrem Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen sein bzw. Ihnen aufgegeben werden, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen, so sollten Sie unbedingt Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller stellen.

Im Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Motors EA189 sollen nunmehr die Teilnehmer mit einem einmaligen Zahlbetrag in Höhe von 2.000,00 € - 6.000,00 € abgespeist werden. Diese Beträge sind viel zu niedrig, um den tatsächlichen Schaden zu ersetzen. Sie sind nicht verpflichtet, einen entsprechenden Vergleich mit der Volkswagen AG abzuschließen! Insbesondere haben Sie sodann noch die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten individuell Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zu stellen.

Dieses ist dringend anzuraten!

Sie können uns auch bequem online beauftragen.

Unsere Emailadresse lautet: kanzlei@rechtsanwalt-klueppel.de

Christoph Klüppel, Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Straßenverkehrsamt